AGB

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Kabelform GmbH, Schanzenweg 6, 59557 Lippstadt

 

§1 Allgemeine Bestimmungen

Für den gesamten Geschäftsverkehr mit unserer Firma, insbesondere Lieferungen, Leistungen und unsere Angebotegelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen: Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals in jedem Einzelfall ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen, wenn wir spätestens bei Auftragsbestätigung auf die Geltung der AGB hingewiesen hatten (BGH ZIP 1982, S.447).

Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann für uns bindend, wenn diese Abweichungen von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Aus diesem Grund sind alle Vereinbarungen, die zwischen uns und unseremKunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, schriftlich niederzulegen (BGH NJW 1985 S.320). Mitarbeiter unseres Außendienstes sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die von diesen AGB und dem schriftlichen Vertragstext(Auftragsbestätigung) abweichen.

 

§2 Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie verstehen sich ab Betriebsstätte Lippstadt. Bestellungen des Kunden bedürfen unserer ausdrücklichen Annahme durch unsere Auftragsbestätigung, welche für den Vertragsinhalt bindend ist. Ergänzungen und Änderungen sowie Nebenabreden bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Mitarbeiter des Außendienstes sind hierzu nicht befugt. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Muster oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies zwischen den Parteienausdrücklich so vereinbart wird und hieraufin der Auftragsbestätigung Bezug genommen wird. Für Auskünfte, Empfehlungen oder Ratschläge - insbesondere unserer Außendienstmitarbeiter im Rahmeneiner Bestellung, übernehmen wir keine Gewähr, da es ausschließlich Aufgabe des Kunden ist, die von ihm gewünschten Produkte nach Ausführungsart und - Maß zu benennen.

 

§ 3 Preise und Zahlung

Die vereinbarten Preise gelten in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und verstehen sich, falls nicht anders vereinbart ab Werk Lippstadt, einschließlich normaler Verpackung. An unser Preisangebot an den Kundenhalten wir uns 30 Tage ab Angebot gebunden (Datum des Angebotsschreibens). Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

 

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Skonto wurde bereits im Rahmen der Auftragsbestätigung kalkuliert und darf vom Kunden nicht nochmals in Abzug gebracht werden. Sind auf die Hauptschuld bereits Kosten und Zinsenentstanden, so sind wir berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

 

Wechsel und Schecks werden zur Tilgung der Schuld nur erfüllungshalber entgegengenommen und lassen die Verbindlichkeit aus der Hauptforderung bis zur endgültigen Tilgung unberührt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir ohne Einschränkung über den Betrag verfügen können. Im Falle der Hingabe von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Wenn uns Umstände bekanntwerden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, wie z.B. Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln oder Einstellung der Zahlungen, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zunächst bis zur vollständigen Zahlung der Restschuld zurückzuhalten und die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesemFall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht wurden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unstreitig oder entscheidungsreif sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt (BGH NJW 1985 S.319).

 

§4 Ausführung der Lieferung, Liefer-und Leistungszeit

 

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden sollen, bedürfender Gegenzeichnung durchunser Haus. Mündliche Zusagen von Außendienstmitarbeitern sind hier nicht ausreichend und nicht bindend (BGH NJW 1985 S.320; NJW 1986 S.1809).

 

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlicher schweren oder unmöglich machen – wie z.B. bei Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. - auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten und stellen uns von jeglicher Haftung aus Verzugsgesichtspunkten frei. Derartige Umstände berechtigen uns, die geschuldete Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nichterfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

Wenn die o.g. Behinderung länger als 3 Monate andauert, ist der Kundenach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.Soweit wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns mit der Leistung in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des Verzugsschadens in Höhe von 1/2 % des Rechnungswertes für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen oder Leistungen(Entscheidung LG Berlinvom 12.11.1981). Darüberhinaus gehende Ansprüchesind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf von uns zu vertretender grober Fahrlässigkeit. Die


 

Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

Wir haben das Recht zu Teillieferungen und Teilleistungen; diese können getrennt berechnet werden. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

 

§ 5 Gefahrübergang

 

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

§6 Mängelrüge und Gewährleistung

Ist unser Kunde Endverbraucher, so gewährleisten wir im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Ist der Kunde Unternehmer, so geben wir auf unsere Produkte eine Gewährleistungszeit von einem Jahr. Die Gewährleistungszeit beginnt mit dem Lieferdatum (Datum des Lieferscheins). Unsere Muster, Prospekte und anderes Werbematerial geben nur Annäherungswerte wieder und stellen keine Eigenschaftszusicherungen oder verbindlichen Produktbeschreibungen dar. Bei unerheblichen Abweichungen hiervon besteht unsererseits keine Verpflichtung zum Schadensersatz oder zur Minderung des vereinbarten Preises. Änderungen in der Ausführung, Material, Gestaltung und Farbe könnentechnisch bedingt sein und werden mit dem Bestellereinvernehmlich geregelt.Werden etwaige Pflege- oder Verlegeanweisungen, die unsererseits zu unseren Produkten gegeben wurden und jederzeit bei uns angefordert werdenkönnen, nicht befolgt,Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende, substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt (BGH NJW 1980 S.832).Mängel der gelieferten Waren sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Zugang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfunginnerhalb dieser Fristnicht entdeckt werdenkonnten, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Eine Verarbeitung unserer Produkte ist dann unverzüglich einzustellen um uns eine Mängelbegutachtung zu ermöglichen.

Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass unsere Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten, dass entweder:

a) das schadhafte Teil zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an uns geschickt wird;

b) der Kunde das schadhafte Teil bereithält und von uns ein Techniker geschickt wird, um eine Reparatur vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen bzw. tatsächlichen Kosten zu bezahlen sind. Ein Rücktritt vom Vertrag ist dem Kunden erst nach erfolgloser zweiter Nachbesserung oder Neulieferung möglich.

Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist wiederholt fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl entweder Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für "normale Abnutzung" ist ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner(Kunden) zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehende Gewährleistungsvereinbarung ist zwischen den Parteien abschließend und schließt sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher anderen Art - soweit gesetzlich zulässig- aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Derartige Zusicherungen bedürfen allerdings der Schriftform und der gesonderten Gegenzeichnung durch unser Haus.

 

§7 Haftungsbeschränkung

 

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber uns als auch gegenüber unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt (BGH NJW 1985 S.625; BGH BB 1984 S.939). Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung (BGH NJW 1992 S.2016).

 

§8 Versand

 

Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Versandkosten zzgl. Mehrwertsteuer seitensdes Bestellers zu tragen. Wünscht der Kunde die Anlieferung an eine zu benennende Betriebsstelle, so behalten wir uns die Berechnung weiterer Transportkosten vor.

 

Der Liefer- bzw. Abholtermin ist vorher mit uns abzustimmen. Das Abladen der Lieferung ist grundsätzlich Aufgabe des Kunden. Soweit unser Personaldabei behilflich ist, handelt es ausdrücklich im Auftrag des Kunden und als dessen Verrichtungsgehilfe, nicht jedoch in unserem Auftrag. Für dabei möglicherweise entstehende Schädentreten wir nicht ein. Der Kunde stellt uns in diesem Falle von möglichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.


 

§9 Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur Erfüllung allerunserer Forderungen gegenden Kunden (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die nachfolgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden,soweit der Wert die Forderung nachhaltig und mehr als 20% übersteigt (BGH WM 1985 S.605).Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgenstets für uns als Hersteller, jedoch ohne eine Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.Unseren Kunden ist es grundsätzlich untersagt, unser Eigentum vor vollständiger Zahlung in andere Gegenstände einzufügen, so dass es wesentlicher Bestandteil des anderen Gegenstandes wird. Handelt der Kunde entgegen dieser Vereinbarung, so hat er uns einen daraus möglicherweise entstehenden Schaden bzw. Forderungsausfall zu erstatten, was insbesondere bei einem Konkurs des Endabnehmers gilt. 4. Eine Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne eine daraus für uns resultierende Verpflichtung, die der Verarbeiter vorab übernimmt und von der er uns freistellt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Waren wird der Kunde vor vollständiger Zahlung nicht vornehmen. Die aus einem möglichen Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich unserer Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher

 

Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab, bis unsere Hauptforderung aus der Lieferung beglichen ist. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.

 

Bei Veräußerungen unserer Ware vor Begleichung unserer hierauf bezogenen Rechnungen hat der Kunde das Eigentum an der Ware vorzubehalten und auf unseren Eigentumsvorbehalt hin zuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassene Ware - sei sie im Originalzustand oder umgearbeitet - gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer, Einbruchs- und Wassergefahren, angemessen zu versichern und sie pfleglich zu behandeln bis unsere hierauf bezogenen Rechnungen vollständig gezahlt sind. Darüber hinaus verpflichtet er sich, uns bis zur vollständigen Bezahlung der Ware jederzeit Auskunft über den Verbleib der Ware und über die aus einer Weiterveräußerung entstandenen Forderungen zu erteilen.

 

Bei Zugriffen Dritter auf unser Eigentum wie z.B. Pfändungsmaßnahmen wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte gegenüber Drittendurchsetzen können. Die Kosten der Benachrichtigung trägt der Kunde.

Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde(BGH NJW 1993 S.657). 8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden- insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, unser Eigentum zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. Etwaige Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte tritt dieser bereits jetzt an uns ab. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

 

§10 Rücktritt

 

Wir behalten uns den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn begründete Zweifel daran entstehen, ob der Kunde den Vertrag ordnungsgemäß erfüllen wird. Dies gilt z.B. bei schuldhaft unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden über Tatsachen, die seine Kreditwürdigkeit betreffen, bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in sein Vermögen, bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und im Falle der Konkurseröffnung.

 

§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz unserer Betriebsstätte in Lippstadt Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen.

 

§12 Schlussbestimmungen

 

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder aufgrund von Gesetzesänderungen werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll zur Ausfüllung der Lücke die geltende gesetzliche Regelung, oder in Ermangelung einer solchen eine angemessene Regelung treten, die, soweit möglich, dem am nächstenkommt, was die Parteien gewollthaben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen gewollt haben würden, wenn sie den jeweiligen Punkt in Kenntnis der aktuellen Rechtslage bedacht hätten.

2. Der Kunde erhält Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten soweit dies für die Abwicklung des Auftrages erforderlich ist gespeichert werden.

 

Lippstadt, im August 2016